Nachlass regeln – im Idealfall schon zu Lebzeiten

Nachlass regeln
Nachlass regeln zu Lebzeiten bringt Vorteile | Foto: © Gina Sanders | adobe stock

Nachlass regeln zu Lebzeiten: Ist das notwendig? Ja. Wenn das Vermögen dorthin gelangen soll, wo es in guten Händen ist. Der Vorteil: Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt, hat die Chance, seine Lieben vor finanziellen Nachteilen wie der Erbschaftssteuer zu bewahren.

Nachlass regeln – diese Möglichkeiten gibt es

Die ersten zu überwindenden Hürden nach dem Tod eines Menschen

Nach dem Tod eines alleinlebenden Menschen stehen die Beerdigung und die Kündigung der Wohnung an. Diese zieht eine Haushaltsauflösung nach sich. Für Letzteres ist der Erbe und wenn nicht vorhanden, ein vom Nachlassgericht ernannter Nachlasspfleger zuständig.. Anderenfalls übernimmt der Vermieter diese Aufgabe. Ist ein Testament vorhanden, klärt sich schnell, wer zuständig ist.

Entsorgung Berlin: Bei der Auflösung des Haushalts fällt Müll an. Diesen entsorgt eine Entrümpelungsfirma umweltgerecht, wenn dem Erben die Kenntnisse fehlen oder er keine Zeit oder Möglichkeiten hat, sich darum zu kümmern. War der Verstorbene gewerblich tätig, weiß eine Entrümpelungsfirma, Dokumente fachgerecht zu entsorgen.

Das Testament – frei über das Vermögen bestimmen

Mit einem Testament bestimmen Menschen, wer nach ihrem Tod das Vermögen erhält. Die freie Wahl ist jedoch begrenzt, denn die nächsten Verwandten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil davon zu erben.

Anspruch auf einen Pflichtteil haben:

  • der Ehegatte, die Ehegattin
  • der eingetragene Lebenspartner, die eingetragene Lebenspartnerin
  • Kinder
  • wenn Verstorbener kinderlos war, die Eltern

Erhalten Erben einen Pflichtteil, entspricht dieser gesamt der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Ehegatte erhält 25 % des Vermögens, das dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft entspricht. Anders verhält es sich bei einem Ehevertrag. Tauchen diesbezüglich Fragen oder Unklarheiten auf, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Erbrecht zu kontaktieren.

Die Kinder erben gesamt ebenfalls 25 % des Vermögens. Bei 2 Kindern erhält jedes Kind 12.5 %.

Erbberechtigte müssen ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren geltend machen.

Bestimmte der Verstorbene zu Lebzeiten einen Erben, haben Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf eine geldliche Auszahlung.

Was mit den restlichen 50 Prozent des Vermögens geschieht, bestimmt der Erblasser in seinem Testament frei.

Wichtig: Schenkungen zu Lebzeiten, die weniger als 10 Jahre zurückliegen, erhöhen wertmäßig den Nachlass. Bei Ehegatten gilt die 10-Jahres-Frist nicht. Alle Schenkungen innerhalb der Ehejahre werten den Nachlass auf. Der Pflichtteilsberechtigte erwirbt dadurch einen Pflichtteil-Ergänzungs-Anspruch.

Braucht es eines Notars zum Verfassen des Testaments?

Für Senioren ist es alleine schon psychisch schwer, dem nahen Tod zu akzeptieren. Ein wenig Trost bringt es, sein Vermögen in guten Händen zu wissen. Dazu ist ein Testament gedacht. Der Erblasser schreibt es, wenn er sich noch in einem guten geistigen Zustand befindet. Doch wie stellen betagte und weniger betagte Menschen sicher, dass dieses gültig ist?

Zunächst ist zwischen einem eigenhändigen und einem notariellen Testament zu unterscheiden.

Einfach – das eigenhändige Testament

Sind die Vermögensverhältnisse klar, reicht es, ein eigenhändiges Testament zu verfassen. Es ist die einfachste Art des Testaments. Doch damit es gültig ist, sind Formalien zu erfüllen.

  • Das Testament ist von Anfang bis Ende handschriftlich zu verfassen.
  • Das Testament ist mit Angabe des Ortes vorschriftsmäßig datiert.
  • Das Testament wurde bei klarem Verstand verfasst und eigenhändig unterschrieben.

Wichtig: Mit einem Computer oder einer Schreibmaschine geschriebene Testamente sind unwirksam – auch dann, wenn sie eine handschriftliche Unterschrift enthalten.

Ist das Testament verfasst, empfiehlt es sich, eine vertrauenswürdige Person über dessen Existenz und Ablageort zu informieren. Eine weitere sichere Möglichkeit ist, das Testament ins Testamentsregister eintragen zu lassen und es beim Amtsgericht zu deponieren.

Das notarielle Testament

Sicherheit für sich selbst bringt der Besuch bei einem Notar. Er kommt in Betracht, wenn Erblasser unsicher sind, ob sie alles richtig machen. Sind die Familien- oder Vermögensverhältnisse schwer durchschaubar, ist er die richtige Wahl. Er oder ein Fachanwalt für Erbrecht:

Erbvertrag

Ein Erbvertrag kommt in Betracht, wenn die Frage zu klären ist, wer die Unternehmensnachfolge antritt. Auch wenn derjenige, der etwas zu vererben hat, das Erbe mit Bedingungen verknüpfen möchte, kommt ein Erbvertrag infrage. Ein Beispiel ist das Wohnrecht zu Lebzeiten – das Nießbrauchsrecht.

Bei Unterzeichnung des Vertrages unter Beisein eines Notars sind zwingend beide Vertragsparteien anwesend. Möchte eine dieser Parteien den Vertrag ändern, braucht er dafür die Zustimmung der anderen Partei.

Schenkung

Schenkungen erlauben es, zu Lebzeiten Gutes zu tun. Der Begünstigte zahlt dafür an das Finanzamt eine Schenkungssteuer – vorausgesetzt, die Beträge liegen über dem Freibetrag. Dieser beträgt bei:

  • Eheleuten – 500.000 €
  • Kindern – 400.000 €
  • Enkelkindern – 200.000.€
  • Eltern – 20.000 €
  • Großeltern – 20.000 €

Bei der Schenkung ist es erlaubt, die Freibeträge alle zehn Jahre neu zu nutzen.

Vermächtnis

Erhält ein Vermächtnisnehmer sein Vermächtnis, ist er kein Erbe und hat damit auch keine Verpflichtung. Schulden des Verstorbenen sind für ihn nicht von Belang. Die Oma kann einer ihr nahestehenden Person ihre Porzellansammlung vermachen oder ihr einen Geldbetrag fürs Studium zukommen lassen. Die Erben haben das Vermächtnis zu erfüllen, wenn Pflichtteile nicht verletzt werden. Vermächtnisnehmer gehören nicht zur Erbengemeinschaft.

Nachlass zu Erbzeiten regeln, bringt Vorteile

Seinen Nachlass zu Erbzeiten zu regeln, bringt Vorteile für den Erblasser – gleich ob im Alter oder in noch jungen Jahren. Die beschriebenen Modelle, sein Vermögen aufzuteilen, empfehlen sich, um,

  • den Ehepartner finanziell abzusichern
  • seinen Nachlass zu ungleichen Teilen zu vererben
  • sein Erbe an Bedingungen zu knüpfen
  • sein Kind aufgrund von Streitigkeiten zu enterben
  • einer nahestehenden Person ein wertvolles Erinnerungsstück zukommen zu lassen

Fazit

Seinen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, stellt sicher, dass der freie Wille des Lebenden nach seinem Tod in Erfüllung geht. Er bestimmt, was mit dem frei verfügbaren Teil seines Vermögens geschieht. Ist der Erblasser geschickt, erspart er den Nachlassnehmern horrende Leistungen an das Finanzamt.

Beitragsfoto: © Gina Sanders (adobe.com)