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Renovieren beim Auszug? Was zählt wirklich?

Renovieren beim Auszug

Renovieren beim Auszug – ist es Pflicht? | Foto:© Studio Romantic | adobe.stock

Renovieren beim Auszug? Ob dies Mieter- oder Vermietersache ist, hängt von der Art der Schäden ab. Grundsätzlich obliegen dem Mieter die Schönheitsreparaturen, dem Vermieter die Instandhaltungskosten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Vom Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere vom § 535 Absatz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu wissen, ist die Pflicht des Vermieters. Denn er sollte seine Rechten und Pflichten kennen. Eine davon ist, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Kosten der Instandhaltung übernimmt der Vermieter mit Ausnahme von Kleinreparaturen bis 100 €.

Ausnahmen bilden die Schönheitsreparaturen. Diese darf der Vermieter an den Mieter übertragen. Diese prüfen vor Auszug aus ihrer Wohnung, ob der Mietvertrag eine Renovierungsklausel enthält und ob diese rechtens ist. Ein Fachanwalt für Mietrecht ist in der Lage dies zu beurteilen.

Was gehört zu den Schönheitsreparaturen, was zu den Maßnahmen zur Instandhaltung?

Wann muss bei Auszug gestrichen werden?

InstandhaltungsmaßnahmenSchönheitsreparaturen
Normale AbnutzungserscheinungenStreichen von Türen und Fenstern in der Wohnung
Abschleifen von BodenbelägenLackieren von Heizkörpern
Renovierung der KellerräumeBohrlöcher zuspachteln und Dübel entfernen wenn übermäßig oft vorhanden
Heizkörper renovierenWände tapezieren oder streichen
Elektroinstallationen erneuern 
Sanitäreinrichtungen austauschen 
Türen und Fenstern im Außenbereich streichen 
Sockel und Fußleisten streichen 
Türen und Fenster im Außenbereich streichen 

Renovieren beim Auszug und die Wohnung streichen, ist gang und gäbe. Doch besteht dafür lediglich die Pflicht, wenn der Mietvertrag ausdrücklich eine wirksame Klausel enthält. Zudem darf die Klausel weder starre Fristen beinhalten noch die Arbeit eines Handwerkers verlangen.

Wohnte der Mieter in mit kräftigen Farben gestrichenen Wänden, ist es an ihm diese neutral in Weiß- oder Beigetönen zu streichen.

Achtung: Beinhaltet der Mietvertrag eine rechtmäßige Klausel für Renovierungsarbeiten bei Auszug ist dieser Pflicht nachzukommen. Unterlässt der Mieter dieses oder leistet eine unzureichende Arbeit, die nicht dem Durchschnitt entspricht, ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich damit abzufinden. Er darf die Wohnung herrichten lassen und dem ehemaligen Mieter die Kosten in Rechnung stellen. Ebenso verhält es sich bei Nichtleistung der Renovierungsarbeiten.

Welche Pflichten gelten für Mieter und Vermieter?

Vermieterpflichten:

Der Vermieter hat die Mietsache sicherzustellen. Dies umfasst mehrere Pflichten:

  • Instandhaltungspflicht: Der Vermieter übernimmt die Kosten für Reparaturen an den Versorgungsleitungen.
  • Kostenübernahme von Reparaturen: Schönheitsreparaturen sind vom Vermieter zu tragen, bei fehlender oder unrechtmäßiger Klausel im Mietvertrag. Er trägt die Hälfte der Renovierungskosten wenn der Mieter die Mietsache unrenoviert übernahm und keine Vereinbarung für eine Einzugsrenovierung bestand.
  • Mängelbeseitigung: Auf Verschleiß zurückzuführende Mängel zu beseitigen ist Sache des Vermieters. Beispiele dafür sind beschädigte Fensterfassungen und Fußböden
  • Verkehrssicherungspflicht: Der Vermieter hat sicherzustellen, dass andere Menschen durch sein Eigentum keiner Gefahr ausgesetzt sind. Die Pflicht bezieht sich auch auf Nebenräume wie Hausflur und Keller, die Garage, den Fahrstuhl und die Treppen.

Mieterpflichten

Des Mieters hauptsächliche Pflichten sind die, die Kaution und die Miete pünktlich zu begleichen. Er stellt sicher, dass die monatlichen Zahlungen spätestens am dritten Werktag überweist.

Zudem hat der Mieter die Mietsache pfleglich zu behandeln, richtig zu heizen und zu lüften. Die Raumtemperatur darf niemals unter 16 Grad fallen, da sich sonst Schimmel bildet und die Rohre platzen, falls das Wasser darin gefriert. Die folgenden Raumtemperaturen zu halten sind Mieterpflicht:

  • 22 °C im Badezimmer
  • 18 °C im Schlafzimmern
  • 20 °C in Wohnräumen

Zusätzlich hat der Mieter sämtliche Räume mindestens zweimal täglich für 15 Minuten stoßzulüften. In Anwesenheit des Mieters sind drei- bis viermaliges Lüften angebracht.

Fallen dem Mieter Mängel in der Wohnung auf, sind diese unverzüglich dem Vermieter schriftlich oder telefonisch anzuzeigen. Kosten für Schäden, die durch Nichtanzeige entstehen, kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen.

Kleine Reparaturen sowie die des übermäßigen Verschleißes zahlt ebenfalls der Mieter.

Zieht der Mieter aus, steht er in der Pflicht, die Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben.

Wohnungsübergabe: Unsere Tipps

Steht ein Umzug in oder nach Berlin an, erleichtert eine Umzugsfirma Berlin die Umsiedlung. Diese übernimmt alle erdenklichen Dienstleistungen rund um den Umzug. Das beginnt bei der kostenlosen Beratung. Sie stellt die Fahrzeuge für den Transport, beschäftigt Möbelpacker und fähige Arbeiter zur Demontage und Montage der Möbel. Ebenso brauchen sich Umzugswillige nicht um das Umzugsmaterial zu kümmern. Ferner kümmert sich die Umzugsfirma um die Halteverbotszonen rund ums Haus. Sind die Möbel aus der Wohnung entfernt, übernimmt das Umzugsunternehmen Berlin auch die Renovierung beim Auszug und die abschließende Reinigung der Wohnung. Sie macht alles perfekt für die Wohnungsübergabe. Insbesondere Senioren, profitieren von den Services der Umzugsfirmen.

Was kostet ein Umzugsunternehmen in Berlin?

Wie hoch sind für ein Umzugsunternehmen in Berlin die Kosten? Lohnt es sich, ein solches zu beauftragen? Dies hängt vom Budget des Auftraggebers ab und ob es sich um einen Fernumzug oder einen innerhalb Berlins handelt. Auch der Aufwand entscheidet über die Höhe der Kosten für ein Umzugsunternehmen in Berlin. Die Mindestkosten betragen mehrere Hundert Euro innerhalb Berlins, können jedoch auch Tausend oder mehrere Tausend Euro betragen. Dies richtet sich nach der Entfernung und den gebuchten Dienstleistungen wie Renovierung und Reinigung der Wohnung für die Wohnungsübergabe.

Wie läuft die Wohnungsübergabe ab?

Wie der Mieter beim Einzug nimmt der Vermieter beim Auszug die Wohnung ab. Dabei sucht er nach Mängeln und fertigt darüber ein Übergabeprotokoll an, das beide Parteien unterschreiben. Dies ist ein wichtiges Dokument und für beide – Mieter und Vermieter – bindend.

Das Wohnungsübergabe-Protokoll enthält:

  • die Anzahl der Schlüssel, die Du Deinem Vermieter übergibst
  • die Zählerstände
  • eine Auflistung der Schäden in der Wohnung

Zusätzlich bescheinigt der Mieter den Erhalt der Mietkaution. Der Vermieter hält im Protokoll eine Frist zur Beseitigung der vom Mieter zu verantwortenden Schäden fest. Er hat das Recht, bei Schäden die Kaution einzubehalten sowie etwaige andere Forderungen des Mieters gegen ihn. Ein Beispiel sind Erstattungen durch die Nebenkostenabrechnung.

Fazit

Steht ein Umzug an, bedeutet das: Renovieren beim Auszug. Mit Kisten packen und Möbel transportieren ist die Übersiedelung nicht getan. Insbesondere bei langer Mietdauer steht eine das Renovieren beim Auszug aus der Wohnung an. Was davon Mieter- und was Vermieterpflicht ist darüber informierte dieser Beitrag.

Beitragsfoto: © Studio Romantic (adobe.com)

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