Ein Treppenlift – Für einen bedarfsgerechten Wohnraum für Senioren

Bei der demographischen Entwicklung in Deutschland zeichnet eine deutliche Tendenz ab: Durch die erhöhte Lebenserwartung und die stetig sinkende Geburtenrate wird der Anteil der älteren Menschen in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Die Auswirkungen dieser Entwicklung zeichnen sich in vielen Bereichen ab. Neben der finanziellen Versorgung der Menschen, stellt sich auch die Frage nach den körperlichen Bedürfnissen.

Für einen bedarfsgerechte Wohn- und Lebensraum sind daher einige Anpassungen zu leisten. Durch die eingeschränkte Mobilität von Senioren, die liebevoll oft auch „Graue Stars“ genannt werden, sind vorhandene Barrieren im Haushalt zu beseitigen. Ein banal klingender Aspekt stellen Treppen dar. Jedoch sind für Menschen mit Gehbehinderungen Treppen im eigenen Haushalt nur unter Schmerzen oder gar nicht mehr passierbar, weshalb Abhilfe geschaffen werden muss. Mit einem Treppenlift wird diesen Menschen geholfen. Dieser übernimmt die Personenbeförderung und je nach Ausstattung auch mit Rollstuhl oder schweren Lasten.

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Erstattung durch die Krankenkasse

Die Kosten für einen Treppenlift variieren sehr stark. Die Kosten hierfür trägt die Krankenkasse auch nur bedingt. Denn hier sind die Angehörigen angehalten zu prüfen, ob sie einen älteren Menschen in ihrem Haushalt nicht auch in einem Zimmer in einem unteren Stockwerk unterbringen können. Gleiches trifft auch auf Mietwohnungen selbst zu. Denn in einem Mehrfamilienhaus besteht häufig die Möglichkeit, dass man mit einem Nachbarn unter Umständen die Wohnung tauscht und so einen ebenerdigen Eingang erhält, was dann den Einbau von Treppenliften unnötig macht.

Geht dies jedoch nicht, dann muss man, wenn man an den Rollstuhl gefesselt bleibt durch Krankheit oder Unfall und auch ein Umzug nicht infrage kommt, über die Übernahme von Kosten für einen Lift verhandeln. Natürlich kann hier jede Menge Geld gespart werden. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten: Kauf und Miete.



Geld sparen durch Kauf

Wenn sich der Betroffene bzw. die Angehörigen für den Kauf eines Treppenlifts entscheiden, dann sollten sie vor allem auf die Einbau-, Montage- sowie Garantieleistungen achten. Gespart werden kann vor allem, wenn sich die Betroffenen für einen gebrauchten Treppenlift entscheiden. Dabei handelt es sich um in einem anderen Treppenhaus eingesetzten Lift, der jedoch generalüberholt wurde und bei dem natürlich auch eine Garantieleistung besteht. Der Kauf von einem Lift aus zweiter Hand ist nichts Ungewöhnliches. Und die Anbieter haben ein entsprechend großes Sortiment und daher auch meist das Passende am Lager.

Alternative Mieten

Viele Verbraucher entscheiden sich, wenn es um die Anschaffung eines Lifts geht, aber auch für die Anmietung eines Treppenlifts. In diesem Fall sollte jedoch schon absehbar sein, dass die Anmietung nicht eine so lange Zeit dauert, dass sich ein Kauf oder die Aufnahme eines Kredits lohnen würde. Zum Beispiel wenn schon ein Termin für einen Umzug in eine ebenerdige Wohnung feststeht oder abzusehen ist, dass der Betroffene ins Pflegeheim verlegt werden wird.