Eigenanteil Krankheitskosten – Ersparnisse oder Kredit?

Eigenanteil Krankheitskosten – Ersparnisse oder Kredit?
Eigenanteil Krankheitskosten – Ersparnisse oder Kredit?

Statistisch betrachtet müssen insbesondere Senioren relativ viel Geld für ihre Gesundheit ausgeben. Das meiste davon bezahlen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Aber die Eigenanteile wachsen stetig. Ältere Menschen müssen deshalb oft auch auf ihre Ersparnisse zurückgreifen.

Damit ist nicht nur gemeint, dass zum Beispiel privat Medikamente bezahlt werden oder die Bundesbürger sich eine Massage oder sonstige Behandlungen gönnen. Vielmehr geht es in erster Linie darum, dass in manchen Bereichen die Eigenanteile an medizinischen Leistungen gestiegen sind.

Insbesondere ältere Menschen und Rentner geben naturgemäß überproportional viel Geld für die Gesundheit aus. Zum Beispiel werden vermehrt Medikamente notwendig oder Zuzahlungen für Zahnersatz. Oder viel profaner. Je älter ein Mensch wird, desto beschwerlicher ist das Leben, Stichwort: mangelnde Mobilität. Das Gehen fällt zunehmend schwieriger, ganz zu schweigen vom Laufen oder gar Bergwandern. Selbst alltägliche Dinge können da mit zunehmendem Alter mühevoller werden. Mag der ruhige Schlaf noch erholsam sein, so kann es bisweilen qualvoll sein, morgen aus dem Bett aufzustehen. Der Kreislauf kommt nicht so recht in Gang, die Knochen knirschen und schmerzen enorm.

Des Rätsels Lösung kann dann tatsächlich der Kaufs eines neuen Bettes sein. So gibt es erhebliche Komfortunterschiede etwa zwischen einem normalen Bett und einem Boxspringbett. Der Grund dafür ist so einfach wie plausibel. Die Liegehöhe bei einem Boxspringbett ist spürbar größer als bei einem „normalen“ Bett. Deshalb sind insbesondere für ältere Menschen der Einstieg in und der Ausstieg aus einem Boxspringbett erheblich einfacher als bei einem normalen Bett.

Grundsätzlich stellt sich immer öfter die Frage, wie sich Kosten und Ausgaben im Bereich Gesundheit finanzieren lassen. Wir möchten im folgenden Beitrag einige Lösungen zeigen. Vom Grundsatz her ist es in Deutschland so, dass die gesetzliche und die private Krankenversicherung bereits viele Kosten übernehmen, die im Gesundheitsbereich anfallen. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Leistungskatalog festgehalten, welche medizinische Leistungen bezahlt werden. Bei der privaten Krankenversicherung müssen Sie in den einzelnen Tarifbedingungen nachschauen – ob und falls ja – in welchem Umfang eine Leistung erbracht wird.

Gerade innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist es allerdings so, dass nicht alle medizinischen Leistungen von den Kosten her voll übernommen werden, wie das Internetportal Alltagshilfen.info berichtet. In manchen Bereichen sind die Eigenanteile inzwischen deutlich gestiegen, sodass der Betroffene privat Geld aufbringen muss. Doch wie lassen sich solche Ausgaben für medizinische Behandlungen und sonstige Leistungen im Gesundheitsbereich finanzieren?

Welche Finanzierungsmittel existieren?

Zunächst einmal möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, mit welchen Finanzierungsalternativen Sie Gesundheitsausgaben abdecken können. Anschließend gehen wir bei jeder Finanzierungslösung näher darauf ein, wie diese funktioniert und was Sie zu beachten haben. Im Überblick stehen die folgenden Alternativen zur Kostendeckung bereit:

  • Eigene Mittel vorhanden
  • Bankkredit aufnehmen
  • Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt / medizinischem Dienstleister treffen
  • Passende Versicherung besitzen

Finanzierungsoption 1: Eigenmittel reichen zum Decken der Kosten aus

Die günstigste Finanzierung besteht nach wie vor darin, dass Sie Ihre anfallenden Kosten mit Eigenmitteln decken können. Dafür müssen Sie allerdings Rücklagen besitzen, die Sie im Fall des Falles einsetzen können. Senioren besitzen zwar einerseits oft Rücklagen, aber andererseits sind die Einkünfte in Form der Rente meistens (deutlich) geringer als das Gehalt während des Arbeitslebens.

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Zumindest einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen können Sie immerhin über die Steuererklärung zurückholen. Dies funktioniert unter der Voraussetzung, dass die Ausgaben im Gesundheitsbereich zwischen zwei bis vier Prozent Ihres jährlichen Einkommens überschreiten.

Finanzierungsoption 2: einen Bankkredit aufnehmen

Falls Ihre Eigenmittel zum Abdecken der Gesundheitsausgaben nicht ausreichen oder kein Kapital vorhanden ist, kommt meistens die zweite Option infrage. Diese besteht darin, einen Bankkredit aufzunehmen. Eine Kreditfinanzierung ist vor allem dann notwendig, wenn die Ausgaben für medizinische Leistungen bestimmte Grenzen überschreiten. Meistens handelt es sich um höhere drei- oder sogar vierstellige Beträge. Denn diese können oft nicht mehr durch Eigenkapital finanziert werden.

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Beachten sollten Sie allerdings, dass manche Banken Kredite nur an Personen im Alter von maximal 65 Jahren vergeben. Mitunter müssen Sie also etwas länger nach der passenden Finanzierung suchen, falls Sie bereits im Rentenalter sind. Die zu finanzierenden Kosten können bei Personen im Alter 50+ insbesondere in den folgenden Bereichen anfallen:

  • Zahnersatz
  • Augenlasern
  • Hochwertigere Sehhilfen
  • Hörgeräte
  • Medizinische Hilfsmittel, beispielsweise Rollstuhl

Alle zuvor genannten medizinischen Leistungen und Behandlungen führen nicht selten zu Kosten im vierstelligen Bereich. Dies trifft insbesondere auf Zahnersatz und ebenso auf einige Hilfsmittel zu. Der Bankkredit ist dann meistens in Form des Ratenkredits eine gute Lösung, um die entsprechenden medizinischen Aufwendungen abzudecken. Aktuell (Stand März 2020) ist die Finanzierung relativ günstig, denn Ratenkredite werden teilweise schon zu Zinssätzen von unter drei vergeben.

Mitunter kann es ebenfalls sinnvoll sein, den Dispokredit in Anspruch zu nehmen. Dann müssen Sie nicht extra einen separaten Ratenkredit aufnehmen. Allerdings ist der Dispo als Kreditlinie deutlich teuer. Daher ist diese Option nur dann empfehlenswert, wenn es sich um einen relativ kleinen Betrag handelt, den Sie in den nächsten Wochen oder spätestens Monaten wieder ausgleichen können.

Finanzierungsoption 3: immer mehr Ärzte bieten Ratenzahlungen an

Die dritte Finanzierungsoption besteht darin, mit dem behandelnden Arzt eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Immer mehr Mediziner unterbreiten ihren Patienten dieses Angebot, damit eine Leistung überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Besonders häufig werden solche Ratenzahlungsvereinbarungen bei den folgenden Fachärzten in Anspruch genommen, weil dort höhere Eigenleistungen nicht selten an der Tagesordnung sind:

  • Zahnarzt inklusive Kieferorthopäde
  • Augenärzte
  • Physiotherapeuten / Reha-Mediziner

Die Ratenzahlungsvereinbarung sieht dann so aus, dass die entsprechenden Kosten für die medizinische Leistung auf mehrere Monate oder teilweise sogar auf wenige Jahre verteilt werden. Müssen Sie beispielsweise 2.500 Euro für eine Krone sowie eine Implantat zahlen, könnten Sie mit dem entsprechenden Zahnarzt vereinbaren, dass Sie diesen Betrag in zwölf Raten mit jeweils rund 200 Euro zahlen. Der Vorteil dieser Finanzierungsoption besteht häufig darin, dass der Mediziner keine Zinsen verlangt oder nur einen relativ geringen Zinssatz berechnet. Zudem müssen Sie keinen externen Bankkredit aufnehmen, sondern erhalten die Finanzierung praktisch aus einer Hand.

Vorsorge treffen: rechtzeitig die passende Versicherung abschließen

Am besten ist es natürlich, wenn Sie es im medizinischen Bereich gar nicht erst zu Kosten kommen lassen, die Sie selbst übernehmen müssen. Dazu tragen in erster Linie die passenden Versicherungen bei, die es im Gesundheitsbereich gibt. Besonders interessant sind private Krankenzusatzversicherungen für Menschen, die vom Grundsatz her gesetzlich krankenversichert sind. Der Leistungskatalog enthält nämlich der Regel die Kostenübernahme weniger Behandlungen als es bei guten Tarifen in der privaten Krankenversicherung der Fall ist.

Daher gibt es vor allem die folgenden privaten Krankenzusatzversicherungen, mit denen Sie einige Kosten abdecken können:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Augenversicherung
  • Hilfsmittel-Versicherung (zum Beispiel Sehhilfen)
  • Heilpraktiker-Versicherung
  • Versicherung für stationäre Aufenthalte
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Tierkrankenversicherung

Zumindest die Zahnzusatzversicherung ist für nahezu alle gesetzlichen Krankenversicherungen empfehlenswert. Die Kosten für Zahnersatz werden seitens der GKV nämlich oft nur zum Anteil von nur noch 20 bis 30 Prozent abgedeckt. Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich somit nicht selten Ausgaben im höheren drei- und sogar vierstelligen Bereich einsparen. Falls Sie selbstständig sind, sollten Sie unbedingt einen Krankentagegeldversicherung abschließen.

In diesem Fall gibt es nämlich bekanntermaßen keine Lohnfortzahlung, da kein Arbeitgeber im Krankheitsfall Ihr Einkommen weiter trägt. Umso wichtiger ist es daher, dass Geld aus einer Krankentagegeldversicherung fließt und Sie so zumindest Ihren Verdienstausfall teilweise oder im besten Fall vollständig kompensieren können. So können Sie sich im Grunde durch Krankenzusatzversicherungen Ihren individuell passenden Schutz zusammenstellen und manche Gesundheitskosten vermeiden.