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Wie das Informationsportal für Renten Ihre-Vorsorge.de zeigt, sind nur rund 57 % der Rentner in Deutschland mit ihrer Rente aktuell zufrieden.
Auch wenn die Zahl der zufriedenen Rentner im Vergleich zu Befragungen aus dem Jahr 2019 um rund 10 Prozent gestiegen ist, bedeutet dieses Befragungsergebnis doch im Umkehrschluss, dass fast die Hälfte der in Deutschland lebenden Rentner eben nicht mit den finanziellen Mitteln zufrieden sind, die ihnen an ihrem Lebensabend durch die gesetzliche Rente zur Verfügung gestellt werden.
Hinzu kommt, dass gut ein Drittel der Deutschen schon heute nicht mehr an eine sorgenfreie Zeit in der Rente glaubt. Das Versprechen, dass die Renten sicher seien, ist längst eher zu einem geflügelten Wort für unhaltbare Politikversprechen geworden, als das man sich auf diese Aussage noch ernsthaft verlassen könnte. Diese Entwicklung ist auch vonseiten der Politik längst wahrgenommen worden. Tatsächlich hat man sich schon vor Jahren dazu durchgerungen, etwas gegen diese Situation zu tun.
Dabei herausgekommen ist die Mindestrente. Dass die Mindestrente 2021 tatsächlich in Kraft getreten ist, ist ein Ergebnis langen Ringens zwischen den Koalitionsparteien, die eine Weile gebraucht haben, um diese Form der finanziellen Absicherung für Menschen im Alter auf den Weg zu bringen.
Wir von graue-Stars.de zeigen Ihnen hier die wichtigsten Fakten rund um die Mindestrente auf und erklären Ihnen, wann Sie von der neuen Rentenleistung tatsächlich profitieren.
Mindestrente in anderen Ländern
Auch andere Länder bieten eine Mindestrente. Da wären beispielsweise Dänemark und die Niederlande – zwei Nachbarn, die gern als Beispiele genannt werden, wenn es um eine gute Absicherung im Alter geht. Tatsächlich wird in beiden Ländern an jede Person, die das Rentenalter erreicht hat, eine Grundrente gezahlt. Diese wird allerdings nur dann voll ausgezahlt, wenn die Person mindestens 50 Jahre lang im Land gelebt hat.
Für jedes fehlende Jahr müssen Abzüge in Kauf genommen werden. Außerdem ist das Renteneintrittsalter in beiden Ländern schon jetzt höher als in Deutschland. In den Niederlanden liegt es aktuell bereits bei 67 Jahren. In Dänemark wird es 2030 bereits bei 68 Jahren liegen.
In Dänemark gibt es neben der Grundrente eine weitere Zusatzrente, die allerdings reduziert wird, wenn private Einnahmen durch eine private Altersvorsorge oder eine Betriebsrente hinzukommen. Grundsätzlich kann auch in diesen beiden Ländern das lebensnotwendige Minimum unterschritten werden – wenn beispielsweise die Abschläge wegen Nichterreichens der notwendigen Jahre im Land so hoch sind, dass die Grundrente nur noch vergleichsweise niedrig ausfällt. In diesen Fällen greift auch hier eine Art Grundsicherung im Alter.
Auch das Rentensystem in Großbritannien kennt eine verdienstunabhängige Minimalrente. Diese ist allerdings sehr niedrig angesetzt. Auch die Rente für Berufstätige ist selbst nach einem langen Arbeitsleben hier nur in den seltensten Fällen wirklich bedarfsdeckend. Daher spielt hier die vom Kapitalmarkt gedeckte private Rente eine besonders große Rolle.
Auch in Kanada gibt es eine Grundrente für jedermann. Diese reicht allerdings nicht aus, um den Bedarf komplett zu decken. Für Menschen ohne weiteres Einkommen wird zusätzliche eine Art der staatlichen Grundsicherung bedarfsabhängig geleistet. Menschen mit hohem Einkommen im Arbeitsleben erhalten vom Staat einen Aufschlag zur Grundrente, je nach durchschnittlicher Einkommenshöhe. Zusätzlich gibt es viele betriebliche Altersvorsorgelösungen und private Rentenversicherungen.
Altersarmut in Deutschland
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg seit 2005 die Gefahr von Armut in der Altersgruppe ab 65 am stärksten an. Das lässt sich auch an der Zahl der Menschen ablesen, die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen müssen, um ihren Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Lag der Anteil der Menschen im Rentenalter, die auf diese staatliche Leistung zurückgreifen mussten, im Jahr 2003 noch bei 1,7 Prozent, hat sie sich bis ins Jahr 2019 auf 3,2 Prozent erhöht und damit fast verdoppelt.
Tipp
Trotz Immobilienbesitz kann im Alter bei einer zu niedrigen Rente die Altersarmutsfalle zuschnappen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, auf eine Umkehrhypothek zurückzugreifen und eine Art Immobilienrente zu beziehen. Der Vorteil dabei: Dieses Einkommen darf bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter nicht berücksichtigt werden, da es sich dabei genau genommen um eine Darlehensauszahlung handelt und nicht um eine Rente.
- Flesch, Johann Rudolf (Autor)
- Osadnik, Susanne (Autor)
- Flesch, Johann Rudolf (Autor)
Wer bekommt die Grundrente?
Die Grundrente ist als eine Rentenleistung für Menschen gedacht, die in ihrem Arbeitsleben in der Regel unterdurchschnittlich verdient haben und daher nur einen vergleichsweise geringen Rentenanspruch erworben haben. Doch die Grundrente ist, anders als in manchen anderen Ländern, keine bedingungslose Grundrente für jeden. Ihr Bezug ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss die Person, die diese Mindestrente beziehen möchte, 35 Grundrentenfähige Jahre vorweisen können. Zu dieser Grundrentenzeit zählen neben Jahren im Arbeitsleben:
- Erziehungszeiten
- Pflegezeiten von Angehörigen
- Krankheits- und Rehabilitationszeiten
- Ersatzzeiten (beispielsweise Zeiten des Kriegsdienstes, aber auch Zeiten in Kriegsgefangenschaft oder in politischer Haft beispielsweise in der früheren DDR)
Nicht für die Grundrentenzeit berücksichtigt werden hingegen Zeiten wie:
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Die Dauer der schulischen Ausbildung
- Zeiten, in denen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden
- Zeiten, in denen eine Erwerbsminderungsrente gewährt worden ist
Wenn Sie nur auf 33 Grundrentenjahre kommen, ist ebenfalls der Bezug einer Grundrente möglich. Dann fallen allerdings Abschläge an.
Neben den oben genannten Regelungen zu den Grundrentenjahren dürfen Sie in Ihrem Arbeitsleben im Durchschnitt kein zu hohes Einkommen erzielt haben. Ihr durchschnittliches Einkommen muss zwischen 30 und 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes betragen haben. Im Jahr 2020 würde dies an dem geltenden Durchschnittsverdienst gerechnet bedeuten, dass Sie im Schnitt zwischen 1.013 Euro und 2.703 Euro brutto im Monat verdient haben müssen. Damit scheiden beispielsweise Personen, die durchgehend einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind, vom Bezug der Mindestrente bereits aus.
Beispielrechnung für die Grundrente
Um die Mindestrente 2021 einmal etwas greifbarer zu machen, haben wir hier eine Beispielberechnung der deutschen Rentenversicherung aufgegriffen. In diesem Beispiel liegen die folgenden Fakten vor:
- 40 Jahre Arbeitszeit im Westen der Bundesrepublik Deutschland
- Im Durchschnitt wurde ein Jahreseinkommen von 50 Prozent des Durchschnittslohns erzielt. Der Durchschnitt im Jahr 2020 lag bei 40.551 Euro.
Die eigene Rente dieses Arbeitnehmers würde 661 Euro betragen. Hierzu wurden 40 Arbeitsjahre mit jeweils 0,5 Entgeltpunkten und einem Entgeltsatz von 33,05 Euro multipliziert.
Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Einkommen im Bezug zum Durchschnittseinkommen in Deutschland. Diese Entgeltpunkte werden für die Berechnung der Grundrente verdoppelt, allerdings höchstens für 35 Jahre und auf maximal 0,8 Entgeltpunkte. Damit liegt der Zuschlag durch die Grundrente in diesem Fallbeispiel bei 0,3 Entgeltpunkten.
Dieser Zuschlag muss nun um 12,5 Prozent gekürzt werden. Bei einem Zuschlag von 0,3 Prozent verbleibt nach der Kürzung ein Zuschlag in Höhe von 0,2625 Entgeltpunkten. Diese 0,2625 Punkte sind nun wiederum mit maximal 35 Jahren zu multiplizieren. Das ergibt einen Wert von 9,1875. Dieser muss wiederum mal 33,05 Euro gerechnet werden. Es ergibt sich somit eine Mindestrente in 2021 in Höhe von 304,00 Euro.
Fazit
Die Berechnung der Mindestrente ist vergleichsweise kompliziert und wird dem Laien allein anhand der Rentenauskunft nur schwer möglich sein. Klar ist, dass Sie, wenn Sie vom Einkommen her innerhalb der Grenzen der Mindestrente lagen und die 35 Grundrentenjahre vorweisen können, einen Anspruch auf diese Rentenart haben werden. Zur konkreten Höhe sollten Sie sich bei Ihrer Rentenstelle vor Ort genauer beraten lassen.