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Home Gesundheit & Pflege

Seniorenscooter – Wann zahlt die Krankenkasse?

von Redaktion
18. April 2023
in Gesundheit & Pflege
Lesezeit: 4min Lesevergnügen
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Ein Seniorenscooter verhilft älteren Menschen zu mehr Selbstbestimmung und Mobilität. Foto © Ingo Bartussek stock adobe

Ein Seniorenscooter verhilft älteren Menschen zu mehr Selbstbestimmung und Mobilität. Foto © Ingo Bartussek stock adobe

Inhalt

  • Seniorenscooter bzw. Elektromobile für mehr Flexibilität
  • Wann zahlt die Krankenversicherung?
  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Fazit

Für viele Menschen stellt es ein hohes Maß an Freiheit und Flexibilität dar, im Alter möglichst mobil zu bleiben. Ein Fahrzeug, das in diesem Zusammenhang mittlerweile eine besonders große Rolle spielt, ist der sogenannte Seniorenscooter.

Hierbei handelt es sich um ein Fahrzeug, das mit vier Rädern, einem bequemen Sitz und einer komfortablen Lenkmöglichkeit ausgestattet wurde. Senioren haben hier die Möglichkeit, Platz zu nehmen, um verschiedene Strecken, zum Beispiel zum Supermarkt oder zum Treffen mit Freunden, zu bewältigen.

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So praktisch die Seniorenscooter jedoch sind: Selbstverständlich hat eine hohe Qualität auch ihren Preis. Dementsprechend stellt sich für viele die Frage, ob beispielsweise die Möglichkeit besteht, sich einen Senioren Scooter von der Krankenkasse bezahlen zu lassen. Immerhin sorgen sicherlich unter anderem auch umfangreiche Leistungen dafür, dass viele Menschen angeben, mit ihrer Krankenkasse zufrieden zu sein. Die folgenden Abschnitte helfen weiter.

Seniorenscooter bzw. Elektromobile für mehr Flexibilität

Wer als älterer Mensch im Straßenverkehr für sich bemerkt, dass er sich im Auto nicht mehr sicher fühlt, stellt sich vergleichsweise schnell die Frage, wie er in Zukunft von A nach B kommen kann. Aus gesundheitlichen Gründen fallen sowohl das Fahrrad als auch der Gang zu Fuß häufig aus.

Eine praktische Alternative, die lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Fitness erfordert, ist der Senioren-E-Scooter. Die verschiedenen Modelle sind erst seit wenigen Jahren auf dem Markt, haben es doch schon jetzt geschafft, den Alltag vieler Menschen komfortabler und selbstständiger werden zu lassen.

Wer früher noch bei den Verwandten nachfragen musste, ob diese dazu bereit wären, für Einkäufe und ähnliches den Wagen aus der Garage zu holen, kann sich nun in seinem Elektromobil (im wahrsten Sinne des Wortes) bequem zurücklegen.

Auch die Vorteile, die sich hier in psychologischer Hinsicht zeigen, sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Vielen Menschen ist es wichtig, sich ein Mindestmaß an Selbstständigkeit zu bewahren. Seniorenscooter können dabei helfen, genau das zu realisieren. So stellen sie letztendlich nicht nur eine Erleichterung für die Betroffenen, sondern auch eine Entlastung für deren Angehörige dar.

Wann zahlt die Krankenversicherung?

Genau genommen gehören Seniorenscooter zu den Elektrorollstühlen und damit den Hilfsmitteln, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt werden. Sie sind also grundsätzlich förderungsfähig. Damit das Rezept für ein Elektromobil eingelöst werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Genaugenommen bedeutet dies, dass diejenigen Anspruch auf das Hilfsmittel haben, die:

  • es nutzen, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen
  • eine bestehende Behinderung ausgleichen müssen
  • die Auswirkungen, die eine Behinderung hervorruft, beheben beziehungsweise reduzieren möchten.

Mit Hinblick auf die Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen gelten besondere Regelungen. Diese haben Anspruch auf einen Seniorenscooter, wenn es darum geht, ein allgemeines Grundbedürfnis zu befriedigen, das außerhalb des Heimes liegt. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre ein Spaziergang.

Wenn die Kostenübernahme für das Elektromobil bewilligt wurde, müssen die Antragsteller lediglich die bekannte Zuzahlung in Höhe von 10 Euro leisten. Wartungsarbeiten werden auch von der Krankenkasse übernommen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Der Weg zur Bewilligung eines Elektromobils ist eigentlich immer gleich. Im ersten Schritt braucht es eine Verordnung vom Arzt, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person ein Elektromobil braucht und von diesem profitieren würde.

Sinnvoll ist es, schon im Arztgespräch mitzuteilen, auf welche Details besonderen Wert gelegt wird. Denn: Die entsprechenden Angaben bilden die Basis für die Auswahl des jeweiligen Modells. Wer sich bereits im Vorfeld informiert hat, kann seinem behandelnden Arzt selbstverständlich auch seinen Modellwunsch mitteilen.

Wenn der betreffende Seniorenscooter über eine zugelassene Kostennummer verfügt beziehungsweise mit einer Hilfsmittelnummer ausgestattet wurde, beläuft sich der Zuschuss der Krankenkasse auf eine Mietpauschale zwischen 1.000 bis maximal 2.500  Euro.

Nach dem Gespräch mit dem Hausarzt ist das Sanitätshaus der richtige Ansprechpartner. Zwischen welchen Sanitätshäusern sich die Antragsteller entscheiden können, ist vom Netzwerk der zuständigen Krankenkasse abhängig. Meist hilft hier schon eine einfache Recherche über das Internet weiter. Wer sich dennoch unsicher ist kann selbstverständlich auch seine Krankenkasse persönlich kontaktieren.

Generell gilt: Wenn ein Elektromobil zugesagt wurde, haben die Antragsteller zusätzlich auch ein Recht auf:

  • die dazugehörigen Akkus
  • das Ladegerät
  • Armlehnen (klappbar)
  • Beleuchtung
  • gefedertes Fahrwerk
  • Rückspiegel
  • gefederten Sitz.

Nachdem der Antrag beim Sanitätshaus abgegeben wurde, dauert es nicht mehr lange, bis die Senioren ihr Elektromobil zur Verfügung gestellt bekommen. Pflicht des Sanitätshauses ist jedoch, die Verordnung zu prüfen und einen Seniorenscooter zu stellen, für den die Kosten seitens der Krankenkasse übernommen werden. Alles Weitere wird dann zwischen Sanitätshaus und Krankenkasse direkt abgerechnet.

Mit Hinblick auf die Modellpalette, von der Senioren profitieren können, gilt es zu beachten, dass es in der Regel nicht möglich ist, sich explizit für ein ganz bestimmtes Modell zu entscheiden. Die Auswahl ist begrenzt. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die Seniorenmobile lediglich verliehen und nicht in den Besitz übergeben werden.

Oder anders: Eigentümer des Seniorenscooters ist weiterhin das Sanitätshaus. Das bedeutet, dass auch kein Anspruch auf ein neues Fahrzeug besteht. Wer seinen Seniorenscooter während der Nutzung beschädigt, haftet und muss zahlen.

Ein Detail, an dem sich viele ältere Menschen zudem stören, ist die Tatsache, dass die Maximalgeschwindigkeit der Elektromobile, die von der Krankenkasse bewilligt werden, bei 6 km/h liegt. Auch die Reichweite ist deutlich geringer, als es zum Beispiel bei den Modellen der Fall ist, die im Handel gekauft werden können. Fairerweise sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass es sich dementsprechend bei einem Elektromobil auf keinen Fall um einen vollwertigen Ersatz für ein Auto handelt.

Fazit

Jeder möchte im Alter fit sein. Leider lässt sich dieser Wunsch nicht immer erfüllen. Ein Seniorenscooter bedeutet für viele ältere Menschen Freiheit und Flexibilität. Dennoch müssen mit Hinblick auf die Modellauswahl, sofern das Elektromobil von der Krankenkasse übernommen werden soll, einige Abstriche gemacht werden. Dies zeigt sich unter anderem auch in einer vergleichsweise geringen Geschwindigkeit.

Wenn ein begründeter Bedarf vorliegt, gestaltet sich die Antragstellung weitestgehend unkompliziert. Dennoch gilt es, immer im Hinterkopf zu behalten, dass der betreffende Seniorenscooter nicht in den Besitz des Nutzers übergeht, sondern immer noch Eigentum des Sanitätshauses ist. Gegebenenfalls ist es daher nötig, das Fahrzeug auf eigene Kosten zu versichern.

Tags: AltenheimFitnessgesundheitPflegeheimSeniorenheim

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