Patientenverfügung – das sollten Sie beim Erstellen beachten

Mit einer Patientenverfügung lassen sich lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen.
Mit einer Patientenverfügung lassen sich lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen.

Keine Vorsorge ohne Patientenverfügung. Hier erfahren Sie, weshalb die Patientenverfügung das wahrscheinlich wichtigste Vorsorgedokument überhaupt ist und was Sie beim Erstellen beachten sollten.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, mit dem Sie medizinische und pflegerische Maßnahmen festlegen können. Eine solche Patientenverfügung sollten Sie so früh wie möglich abfassen und nicht erst im Seniorenalter. Sollten Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr ansprechbar sein, dienen Ihre vorher festgelegten Wünsche in der Patientenverfügung als Behandlungsgrundlage.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) können Sie in Ihrer Patientenverfügung unter anderem Angaben zur Schmerz- und Symptombehandlung, künstlichen Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und künstlicher Beatmung, Wiederbelebung, Antibiotikagabe oder Dialyse machen (BGH, 8. 2.2017 – Az.: XII ZB 604/15, 31b). Auch persönliche Wertvorstellungen oder Wünsche bezüglich Ihres Sterbeortes können Sie im Vorsorgedokument äußern.

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?

Mit einer Patientenverfügung behalten Sie Selbstbestimmung, auch wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind – also nicht mehr eigenverantwortlich handeln und entscheiden können. Ohne Patientenverfügung würden Sie Ärzten, Betreuern, gesetzlichen Vertretern oder Angehörigen Entscheidungen über Ihr Leben und Ihren Tod überlassen. Das betrifft nicht nur Sie: Auch die Belastung für Ihre Angehörigen ist weitaus größer, wenn diese für Sie entscheiden müssen, ohne Ihre Wünsche zu kennen.

Wichtig: Eine Patientenverfügung ist für Ärzte rechtlich verbindend – zumindest wenn Sie die Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Erstellung einer Patientenverfügung beachten und Ihr Dokument wirksam ist.

Wie erstelle ich eine wirksame Patientenverfügung?

Eine wirksame Patientenverfügung muss Ihre Vorstellungen und Wünsche so konkret und spezifisch wie möglich beschreiben. Sollte Ihre Patientenverfügung (zu) allgemein formuliert sein, widersprüchliche Aussagen enthalten oder den Ärzten zu viel Interpretationsspielraum lassen, wird das Dokument unwirksam. Laut einer Studie der Herforder Intensivmediziner aus dem Jahre 2019 ist tatsächlich nur jede 50. Patientenverfügung wirksam, weil der Rest zu allgemein formuliert ist.

Beispiele problematischer Formulierungen

„würdevolles Sterben“

– Das kann für jeden Menschen etwas anderes bedeuten; die Formulierung bietet zu viele Interpretationsmöglichkeiten. Der Verfasser sollte genau beschreiben, was er unter „würdevollem Sterben“ versteht.

„lebensverlängernde Maßnahmen“

– Bereits die Einnahme eines simplen Medikaments kann unter Umständen als lebensverlängernd verstanden werden. Der Verfasser sollte konkrete Behandlungsszenarien beschreiben.

„ich wünsche keine künstliche Beatmung“

– Auch bei nicht lebensbedrohlichen Krankheiten ist künstliche Beatmung möglich – zum Beispiel Inhalationsgeräte bei Atemwegserkrankungen. Der Verfasser sollte festlegen, wann genau er keine künstliche Beatmung möchte.

Beispiele wirksamer Formulierungen

Bei mehr als 10 Minuten bestehendem Herz-Kreislauf-Stillstand ohne gesicherte durchgehende Thoraxkompression möchte ich nicht wiederbelebt werden.“

 „Liegt eine der folgenden Diagnosen vor, gestatte ich noch eine rein palliative Versorgung unter Inkaufnahme einer möglichen Lebensverkürzung: […]“

 „Ich wünsche insbesondere die Gabe von Sedativa (Lorazepam und andere) und Analgetika (Morphin und andere) auch unter Inkaufnahme eines Atemstillstands oder einer möglichen Lebensverkürzung.“

Tipp: Ihre Patientenverfügung spielt nur eine Rolle, wenn Sie geschäftsunfähig sind und sich nicht mehr verständigen können. Konzentrieren Sie sich beim Erstellen des Dokuments deshalb auf schwerwiegende Krankheiten und kritische körperliche Zustände, die zu Siechtum oder zum Tod führen können. Zum Beispiel Herzstörungen, Hirnschädigungen oder unheilbare Krankheiten im Endstadium.

Wirksame Patientenverfügung einfach online erstellen

Eine Patientenverfügung zu erstellen kann für Laien durchaus aufwändig sein. Viele medizinische Fragen und Entscheidungen sind komplex – und beim Formulieren gibt es einige Fallstricke und rechtlich heikle Details zu vermeiden. Wer sich den zeitlichen und auch sonstigen Aufwand beim Erstellen einer individuellen Patientenverfügung sparen möchte, kann seine Patientenverfügung auch online erstellen und denkostenlosen Service von beispielsweise Patientenverfügung.digital nutzen.

Auf dieser Internetplattform müssen Sie lediglich verschiedene Fragen zu medizinischen und pflegerischen Behandlungen beantworten. Die Webseite erstellt anschließend eine maßgeschneiderte Patientenverfügung zum Herunterladen und Ausdrucken auf Grundlage Ihrer Antworten. Komplexe medizinische Fragen werden außerdem anschaulich per Video erklärt, damit auch Menschen ohne Fachkenntnisse fundierte Entscheidungen treffen können.

Nach dem Ausdruck wird die Patientenverfügung  mit Ihrer Unterschrift wirksam. Technikkenntnisse sind für diesen Service nicht nötig – die Beantwortung der Fragen und das Herunterladen der Vorsorgedokumente gelingen ganz einfach.

Tipp: Wenn Sie eine solche Patientenverfügung einmal sehen möchten, können Sie sich hier ein Muster einer Patientenverfügung   zur Veranschaulichung herunterladen. Nutzen Sie dieses Muster aber ausschließlich als erste Orientierung – Ihre Patientenverfügung muss am Ende unbedingt individuell erstellt sein, damit sie wirksam ist.

Was sollte ich außerdem beachten?

  • Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiger Schritt bei jeder individuellen Vorsorge. Empfehlenswert ist es jedoch, das Dokument mindestens mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren – dann bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie zum Beispiel vor Gericht vertreten oder Verträge in Ihrem Namen abschließen und kündigen kann. Solche Belange können Sie mit einer Patientenverfügung nämlich nicht regeln.

Tipp: Zusätzlich kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. Diese greift, wenn der Bevollmächtigte in der Vorsorgevollmacht ausfällt oder für einen Fall, den weder die Vorsorgevollmacht noch die Patientenverfügung regelt. Die Betreuungsverfügung bietet also eine weitere Absicherung, was für viele Menschen durchaus wünschenswert ist. Oft aber ist eine Betreuungsverfügung eher unnötig, sofern Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfasst sind.

  • Achten Sie auf den Aufbewahrungsort

Im Ernstfall muss Ihre Patientenverfügung schnell gefunden werden – wenn das nicht der Fall ist, bringt Ihnen Ihre Patientenverfügung wenig. Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung zum Beispiel in Ihrem Notfallordner und informieren Sie Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort. Sie können auch ein entsprechendes Hinweiskärtchen im Portemonnaie tragen oder Ihre Patientenverfügung einer Vertrauensperson aushändigen.

Tipp: Bei Patientenverfügung.digital etwa können Sie Ihre Patientenverfügung sogar online hinterlegen. Dann bekommen Sie einen Sticker für Ihre Gesundheitskarte, den Ärzte im Notfall per Smartphone einscannen können. Sobald das geschieht, wird Ihre Patientenverfügung auf dem Smartphone sofort sichtbar. Gleichzeitig werden Ihre Angehörigen automatisch per SMS benachrichtigt

  • Sie brauchen weder Anwalt noch Notar

Wichtig: Eine Patientenverfügung können Sie ohne anwaltliche Hilfe verfassen, und das Dokument wird ohne notarielle Beglaubigung sofort wirksam. Lediglich eine Beratung bei Ihrem Hausarzt kann sinnvoll sein, um bestimmte medizinische Entscheidungen gemeinsam mit einem Facharzt zu besprechen. Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung Ihrer Patientenverfügung!

Der große Betreuungsratgeber
  • Bretzinger, Otto N. (Autor)

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.