Kosten von Zahnersatz im Alter

Insbesondere ältere Menschen brauchen oft einen Zahnersatz. Foto Sotnikov_Misha via Envato
Insbesondere ältere Menschen brauchen oft einen Zahnersatz. Foto Sotnikov_Misha via Envato

Verständlicherweise steigt das Risiko für die Notwendigkeit von Zahnersatz mit zunehmendem Alter – Zähne halten nun mal meist nicht ein Leben lang. Damit steigt aber auch das Kostenrisiko, denn Zahnersatz ist teuer. Mit unseren Tipps behalten Sie die Kosten im Griff.

Was versteht man unter Zahnersatz?

Zahnersatz lt. Leistungskatalog besteht aus: Kronen, Prothesen, Brücken und Kombinationen daraus, sowie Zahnimplantate, welche mit Brücken, Kronen oder Prothesen aufgebaut sind. Nicht im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattungsfähig sind Zahnfüllungen, Gold-Inlays, Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen und Röntgenleistungen.

Was zahlt die GKV bei Zahnersatz?

Die meisten älteren Menschen sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform hat sich in Bezug auf Zahnersatz einiges im Leistungskatalog geändert. Zahnersatz wird zwar immer noch bezuschusst, allerdings nicht mehr wie zuvor als prozentualer Anteil der tatsächlichen Gesamtkosten des Zahnersatzes, sondern im Rahmen der „befundbezogenen Festzuschüsse“.

Die befundbezogenen Festzuschüsse stellen die Berechnungsgrundlage bei der Kostenerstattung von Zahnersatz dar. Hiernach errechnet sich der Leistungsanteil der GKV an den Zahnersatz-Kosten nicht am tatsächlich vorliegenden, individuellen Einzelfall, sondern allgemein an den Leistungen und Kosten, welche bei der Mehrzahl der Patienten zum Einsatz kommt.

Achtung: Befundbezogene Festzuschüsse werden ohne regelmäßig geführtes Bonusheft (für den Nachweis der jährlich durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt) mit 50 % der Regelversorgung erstattet – mit Bonusheft wird max. 65 % Zuzahlung seitens der GKV geleistet.

Härtefall-Regelungen

Im Rahmen von Härtefall-Regelungen erhalten Patienten mit geringem Einkommen (Hartz IV oder Sozialhilfe) bzw. einer geringen Rente eine Kostenerstattung bis zu vollen Höhe des Regelsatzes. Das bedeutet, dass die Regelversorgung für Alleinstehende mit einem geringen monatlichen Einkommen 100 % kostenfrei bleibt.

Als gesetzlich Versicherter hat man leider keine Chance, den Bereich Zahnersatz komplett privat abzusichern, d. h. diesen Leistungsbestandteil komplett aus der GKV auszuschließen. Aus diesem Grunde besteht für die Abdeckung zusätzlicher Kosten – über die Erstattung der Regelleistungen aus befundbezogenen Festzuschüssen der GKV hinaus – bei gesetzlich Versicherten nur die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Mehr dazu gleich.

Die Vergleichsmöglichkeiten im Bereich der Zahnzusatzversicherung für GKV-Versicherte gestalten sich etwas schwieriger, ein relativ guter Startpunkt für eine Online-Recherche sind diese Testberichte verschiedener Zeitschriften – hier erhalten Sie gute Informationen über Zahnzusatzversicherungen.

Tipp: Sammeln Sie alle Belege für Zuzahlungen beim Zahnarzt sorgfältig. Sobald Ihre gesamten Zuzahlungen pro Jahr mehr als 2 % (bei chronisch Kranken ist die Belastungsgrenze bei 1 % festgelegt, abhängig von der Teilnahme an bestehenden Maßnahmen zur Früherkennung) des Brutto-Haushaltseinkommens übersteigen, ist die GKV wieder erstattungspflichtig. Zudem besteht auch noch die Möglichkeit, nicht von der GKV erstattete Zuzahlungen steuerlich abzusetzen.

Kostenrisiko mit einer Zahnzusatzversicherung senken

Eine Zahnzusatzversicherung dient dazu, den Versicherten gegen das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit Zahnersatzbehandlungen abzusichern. Seit einigen Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Zahnersatz nur noch zu einem recht geringen Anteil. Aus diesem Grund wird eine Zahnzusatzversicherung immer notwendiger, da bei Zahnersatzbehandlungen mitunter Kosten von mehreren tausend Euro relativ leicht zusammenkommen können.

Worauf achten, um die richtige Zahnzusatzversicherung zu finden?

Zunächst gilt es, sich zwischen zwei verschiedenen Versicherungsformen zu entscheiden. Diese möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen:

Bei der Vertragsart „Schadenversicherung“ handelt es sich um die günstigere der beiden Varianten. Ähnlich wie bei einer Kfz-Kaskoversicherung können sich hier die Beiträge mit zunehmender Anzahl von Behandlungsfällen erhöhen. Außerdem ist der Versicherer dazu berechtigt, Beiträge zu erhöhen oder sogar die Versicherung zu kündigen, wenn die bei Vertragsbeginn durchgeführte Kostenkalkulation in grobem Maße überschritten wird. Die Beiträge werden bei dieser Versicherungsform also individuell nach dem aktuellen Gesundheitszustand des Versicherten festgelegt.

Etwas anders sieht das Ganze bei der Vertragsart „Lebensversicherung“ aus. Natürlich handelt es sich hierbei nicht um eine Lebensversicherung im herkömmlichen Sinn, der Begriff sagt lediglich aus, dass das Versicherungsmodell an das der Lebensversicherung angelehnt ist.

Konkret heißt das, dass der Versicherer mit dieser Form der Zahnzusatzversicherung die Konditionen und Beitragshöhen während der Laufzeit nicht verändern darf. Ebenso ist es ihm nicht erlaubt, die Versicherung aufgrund eingetretener Leistungsfälle zu kündigen. Änderungen und Beitragserhöhungen können seitens des Versicherers nur dann vorgenommen werden, wenn ein sogenannter Sonderfall vorliegt – zum Beispiel wenn der Versicherte falsche Angaben in seiner Selbstauskunft gemacht hat.

Da der Versicherte bei dieser Form der Zahnzusatzversicherung in der Regel größere Sicherheit genießt, ist sie wesentlich verbreiteter als das Modell Schadenversicherung. Allerdings liegen hier die Beiträge auch ein ganzes Stück höher.

Welche Leistungen sollten enthalten sein?

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte man darauf achten, dass alle Leistungen der modernen Zahnmedizin und im Bereich Zahnersatz in der Police enthalten sind. Neben den bekannten Zahnersatzformen (Kronen, Brücken und Prothesen) sind dies auch Implantate und Inlays sowie ästhetische Behandlungen wie Zahnreinigung oder Bleeching.

Auch für andere im Zusammenhang mit der Zahnersatzbehandlung notwendig werdende Leistungen wie Narkosen und kiefernorthopädische Korrekturen sollte die Zusatzversicherung zumindest teilweise aufkommen. Das gilt ebenso für alle prophylaktischen Maßnahmen.

Fazit

Ein Großteil der älteren Menschen benötigt irgendwann Zahnersatz. Die Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen sind hier sehr eingeschränkt, daher empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, welche die Kosten für Zahnersatz möglichst komplett übernehmen sollte. Mit den hier vorgestellten Tipps sollten Sie eine solche Police zu günstigen Konditionen ohne Probleme finden.